Oldtimer Ausfahrt 2024

Samstag, 21. September 2024

…mit unserer Septemberausfahrt durch unsere schöne Ortenau bis hin zum Kaiserstuhl wollen wir das Oldtimerjahr 2024 nochmals unter Freunden auf der Straße erleben. Wir treffen uns in Schutterwald beim Oldihaus und starten nach einem Kaffee und einer kleinen Stärkung Richtung Kaiserstuhl. Gefahren wird nach Roadbook. Zeitprüfungen sind keine vorgesehen. GENUSS steht im Vordergrund.

 429,00

pro Fahrzeug inclusive aller Unterlagen sowie der kulinarischen Begleitung für die komplette Ausfahrt und dem Abendprogramm (1x Fahrer/in und 1x Beifahrer/in)

Die Fahrzeit beträgt ca. 4 1/2 bis 5 Stunden, also genügend Zeit für den Genuss der Landschaft und Kulinarik. 

Unser Ziel ist Schloss Staufenberg, die Terrasse der Ortenau in Durbach. Hier werden wir uns kulinarisch verwöhnen lassen und Benzingespräche führen. Lockere Musik rundet den Abend ab.

Also schnell anmelden…wir freuen uns auf Eure Teilnahme !

Die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular auf dieser Seite. 

f.a.q.

  

 

Teilnahmegebühr / Überweisungskonto


Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 429,00 EUR pro Fahrzeug. 

In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind alle Unterlagen incl. Roadbook, die Verpflegung zum Mittag (inkl. Getränke), die Teilnahme an der Abendveranstaltung (inkl. einer Getränkeauswahl).


Überweisungskonto:

Volksbank eG

IBAN: DE04 6649 0000 0012 2864 06

BIC: GENODE61OG1

Verwendungszweck: Ausfahrt 2024

Anmeldezeitpunkt / Anmeldebestätigung


Als Anmeldezeitpunkt gilt der Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters. Die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Eine Teilnahme ist erst gültig mit der Bestätigung des Veranstalters und dem Eingang der Teilnahmegebühr auf das Konto des Veranstalters.

Rückerstattung / Nichtteilnahme


Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Absage ist nur bis zum 07.09.2024 möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei der Veranstalter sagt die Veranstaltung im Vorfeld ab. In diesem Fall erfolgt die volle Rückerstattung.

Verkehrsregelung


Die Verkehrsregeln (StVO) sind strikt einzuhalten. Jeder Teilnehmer/in ist bei Verstoß gegenüber den Überwachungsorganen selbstverantwortlich und wie ein normaler Verkehrsteilnehmer zu behandeln.